Das Landgericht Zweibrücken hat die VR Bank zur vollständigen Erstattung eines durch Onlinebanking-Betrug entstanden Schadens verurteilt. Das Urteil zum Aktenzeichen 2 O 130/22 wurde von Rechtsanwalt Sebastian Koch erstritten. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Bad Homburg hatte erfolgreich den Standpunkt vertreten, dass die vielen Verfügungen gar nicht hätten ausgeführt werden dürfen, sodass bei verantwortungsbewusstem Verhalten der VR Bank gar kein Schaden entstanden wäre.
VR-Bank hatte auffällige Limiterhöhungen übersehen
Besonders schwerwiegend: Alle Verfügungen zulasten des Mandanten von RA Koch hatten den ausgemachten Verfügungsrahmen überschritten. Die zahlreichen Limiterhöhungen hätten die Bank zweifeln lassen und den Verdacht nähren müssen, dass hier Betrüger am Werk waren. Daraus leitete das Gericht ein überwiegendes Mitverschulden der Bank ab.
Sebastian Koch: "Damit übernimmt das LG Zweibrücken die seitens unserer Kanzlei in diversen Verfahren vorgebrachte Argumentation, dass Banken eben verpflichtet sind, bekannten Betrugsmustern auch durch adäquate Sicherungssysteme zu begegnen.
SALEO betreut Verfahren gegen zahlreiche Banken und Sparkassen
Aktuell betreut unsere Kanzlei mehrere hundert Verfahren im Bereich des Kreditkartenbetrugs und des Betrugs beim Online Banking und Kreditkartenmissbrauch gegen eine Vielzahl von Banken und Sparkassen (u.a. DKB, LBB: Postbank/Deutsche Bank, verschiedene Genossenschaftsbanken und Sparkassen).
Mehrere Dutzend Verfahren werden inzwischen gerichtlich geführt, da es außergerichtlich zu keiner Lösung kommen konnte.
Rechtsanwalt Koch: "Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich."
SALEO Rechtsanwälte hat in den letzten Monaten gegenüber verschiedensten Banken und Sparkassen Erstattungsansprüche erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt oder günstige Vergleiche geschlossen.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.